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   BGH, 09.12.2008 - NotZ 49/07   

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https://dejure.org/2008,8925
BGH, 09.12.2008 - NotZ 49/07 (https://dejure.org/2008,8925)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2008 - NotZ 49/07 (https://dejure.org/2008,8925)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - NotZ 49/07 (https://dejure.org/2008,8925)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Auswahl i.R.e. Bestellung zum Notar unter Berücksichtigung der eingeschränkten Nachprüfbarkeit durch die Gerichte

  • Judicialis

    BNotO § 111 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3
    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - NotZ 49/07
    Es ist schon nicht erkennbar, dass der Antragsgegner überhaupt verpflichtet war, derart lang zurückliegende Beurteilungen in seine Abwägung einzubeziehen, da für die Bewerbung um eine bestimmte Stelle in erster Linie der aktuelle Leistungsstand maßgebend für die Eignungsprognose ist (vgl. BVerwG NVwZ 2003, 1398, 1399) .
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - NotZ 49/07
    So ist die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen bei der Auswahlentscheidung lediglich ein Hilfskriterium, das grundsätzlich nur dann von ausschlaggebender Bedeutung sein kann, wenn der Leistungsvergleich unter mehreren Bewerber im Übrigen keinen wesentlichen Unterschied ergibt (vgl. BVerwGE 124, 99, 102 f) .
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - NotZ 49/07
    Die von dem Antragsgegner getroffene Auswahl erweist sich unter Berücksichtigung ihrer eingeschränkten Nachprüfbarkeit durch die Gerichte (vgl. z.B.: Senatsbeschlüsse BGHZ 124, 327, 330 f und vom 14. März 2005 - NotZ 27/04 -NJW-RR 2006, 55, 56) nicht als rechtswidrig (§ 111 Abs. 1 Satz 2 BNotO).
  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06

    Berücksichtigung von Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren bei der

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - NotZ 49/07
    Gänzlich unberücksichtigt lassen musste der Antragsgegner die Urkundszahlen jedoch nicht, da ihnen eine gewisse, wenn auch eingeschränkte Aussagekraft zukommt (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - ZNotP 2007, 70, 73 Rn. 29).
  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 27/04

    Reihenfolge von Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - NotZ 49/07
    Die von dem Antragsgegner getroffene Auswahl erweist sich unter Berücksichtigung ihrer eingeschränkten Nachprüfbarkeit durch die Gerichte (vgl. z.B.: Senatsbeschlüsse BGHZ 124, 327, 330 f und vom 14. März 2005 - NotZ 27/04 -NJW-RR 2006, 55, 56) nicht als rechtswidrig (§ 111 Abs. 1 Satz 2 BNotO).
  • BGH, 09.12.2008 - NotZ 25/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - NotZ 49/07
    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf Nummer 2 b des Beschlusses vom selben Tag in der denselben Antragsteller betreffenden Parallelsache NotZ 25/07 sowie auf die darin enthaltenen Verweise auf die Senatsbeschlüsse vom 23. Juli 2007 und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den gegen diese Beschlüsse gerichteten Verfassungsbeschwerden.
  • BGH, 09.12.2008 - NotZ 24/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - NotZ 49/07
    Der Senat hat aufgrund einer in dem den Amtssitz in E. betreffenden Verfahren NotZ 24/07 erhobenen Rüge des dortigen Beschwerdeführers eine dienstliche Äußerung des Präsidenten des Landgerichts F. über das Zustandekommen der Anlassbeurteilungen eingeholt.
  • BGH, 11.08.2009 - NotZ 4/09

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Vielmehr ist hierfür in erster Linie der aktuelle Leistungsstand zu dem nach § 6b Abs. 4 Satz 1 BNotO maßgeblichen Zeitpunkt von Bedeutung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 2008 - NotZ 25/07 - juris Rn. 24 und - NotZ 49/07 - juris Rn. 18 jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 4/12

    Auswahlverfahren für Notarbewerber: Berücksichtigung der Dauer des

    b) Der Beklagte hat, wie es geboten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11. August 2009 - NotZ 4/09, DNotZ 2010, 467 juris Rn. 22; vom 9. Dezember 2008 - NotZ 25/07, juris Rn. 24 und - NotZ 49/07, juris Rn. 18), den aktuellen Leistungsstand beider Bewerber zu dem nach § 6b Abs. 4 Satz 1 BNotO maßgeblichen Zeitpunkt in den Blick genommen.
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